Kanalguss-Abdeckungen:
Maßnorm oder Mindestanforderung – warum der Unterschied entscheidend ist
Bei Kanalguss- und Schachtabdeckungen ist „Norm“ nicht gleich „Norm“. Für Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen ist es entscheidend zu wissen, dass unterschiedliche normative Grundlagen existieren, die sich direkt auf Passgenauigkeit, Austauschbarkeit, Kosten und Haftung auswirken können. Besonders relevant sind hierbei die DIN EN 124:2015 und die DIN 19584.
Über Jahrzehnte hinweg hat sich der Begriff „Standard-Kanalguss“ am Markt verankert. Hier finden Sie bei etablierten Anbietern Maßnormprodukte, wie z. B. die meist verkaufte Schachtabdeckung Klasse D 400 nach DIN 19584. Der „klassische Standard“ bietet eine ausgewogene Qualität und eine ehrliche Preisvergleichsmöglichkeit.
DIN 19584 – die Maßnorm für Kanalguss-Abdeckungen
Die DIN 19584 ergänzt die Anforderungen der DIN EN 124 um verbindliche Maßvorgaben. Sie definiert genormte Abmessungen für Kanalguss-Abdeckungen und sorgt damit für:
- Passgenauigkeit
- Herstellerunabhängige Austauschbarkeit
- Planungs- und Investitionssicherheit
Produkte nach DIN 19584 erfüllen selbstverständlich ebenfalls die entsprechenden Belastungsklassen der DIN EN 124 – gehen jedoch in der Normtiefe deutlich weiter.
DIN EN 124:2015 – die europäische Mindestanforderung
Die DIN EN 124:2015 regelt hier lediglich noch grundsätzliche Eigenschaften und stellt somit nur eine Mindestanforderung für den Bereich Straßenkanalguss dar. Der Hersteller kann z.B. frei entscheiden, wie viel Guss er durch Beton ersetzen will. Auch wenn es optische Ähnlichkeiten mit dem Standard geben mag, so ist der Inhalt meist ein anderer.
In der Praxis bedeutet das:
- Abdeckungen sind normkonform geprüft
- Maßliche Abweichungen zwischen Herstellern sind möglich
- Austauschbarkeit ist nicht immer gewährleistet

Schauen Sie genau hin!
Bei einem Maßnormprodukt nach DIN 19584 müssen zwingend beide Bauteile korrekt mit der Maßnorm gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung ist auf der Oberseite von Rahmen und Deckel/Rost gut lesbar eingegossen. Ist nur ein Bauteil mit der Maßnorm gekennzeichnet, erfüllt das kompette Produkt nicht die Anforderungen an die Maßnorm.
Achtung bei Ausschreibungen:
Ist für eine Baumaßnahme ein Produkt nach Maßnorm – z.B. nach DIN 19584 – ausgeschrieben, muss auch ein Produkt eingebaut werden, das den Anforderungen dieser Norm entspricht. Leider häufen sich die Fälle, in denen bei Ausschreibungen nach Maßnorm Schachtabdeckungen und Aufsätze angeboten und geliefert werden, die auf den ersten Blick optisch dem Maßnorm-Produkt gleichen, aber die geforderten Spezifikation nicht erfüllen und bei denen oft der Gussanteil auf Kosten der Qualität deutlich reduziert wurde.
Mögliche Konsequenzen für den Verarbeiter
Der Einbau einer nicht maßnormgerechten Abdeckung kann für den ausführenden Betrieb erhebliche Folgen haben:
- Rückbau und Neuinstallation auf eigene Kosten
- Nachbesserungsforderungen
- Haftungsrisiken bei späteren Schäden
- Diskussionen bei der Abnahme
Besonders problematisch:
Der Hinweis „entspricht DIN EN 124“ reicht in diesem Fall nicht aus, wenn explizit DIN 19584 ausgeschrieben wurde.
Sie haben Frage hierzu? Wir sind gerne für Sie da! Rufen Sie in Ihrem nächstgelegenen RHG-Betrieb an, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort.
